am Mittwoch wurden die gesetzlichen Änderungen für PV- Wind- und Biomasseanlagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die meisten der neuen Regelungen traten sofort und damit am 16.05.2024 in Kraft.
Welche Änderungen auf Betreiber von Photovoltaik- und Biomasseanlagen zukommen und was für den Ausbau von neuen Anlagen gilt lesen siehe hier:
Einladung zum Treffen im Turnus – öffentlich
Besprechungs- und Informationstermin der Arbeitskreise, der Energieberater, der Mitglieder und der interessierten Öffentlichkeit imTurnus
zweiter Mittwoch im Monat – jeweils um 19:00 Uhr
im Wirthaus und Kleinkunstbühne „Zum Gutmann“
Am Graben 36
85072 Eichstätt (im 1. OG)
Energieberatung
Frohe Weihnachten
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.
Jahreshauptversammlung 2023
Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung, am
Mittwoch, den 08. November 2023
um 19:00 Uhr
im Gasthaus Gutmann in Eichstätt
Tagesordnung
- Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstands mit Kassenbericht für den Zeitraum
vom 10.11.2022 bis zum 08.11.2023 - Diskussion zum Bericht und Antrag auf Entlastung des Vorstands
- Informationen zur Energieberatung und den Vorhaben im nächsten Jahr
- Vortrag „Wie können wir die Klimaziele in Region 10 erreichen“
Referent ist Herr Stefan Schratzenstaller von der Stabsstelle
Strategien Klima, Biodiversität der Stadt Ingolstadt - Sonstiges
Nach der Satzung können bis spätestens 7 Tage vor dem Versammlungstermin beim Vorstand schriftlich Anträge eingereicht werden. Postanschrift: Energiebündel Kreis Eichstätt e.V. c/o Josef Loderer Luitpoldstr. 7 in 85072 Eichstätt, Email-Adresse: kontakt@eb-ei.de
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Wärmepumpen im Bestand
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und das INATECH der Universität Freiburg haben gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, der Heizungs- und Lüftungsindustrie und Energieversorgern den Einsatz von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern im Bestand erforscht. Nun haben die Partner eine Handreichung für die praktische Umsetzung veröffentlicht:
Wärmepumpen sind eine Schlüsseltechnologie der Wärmewende – der Einsatz in Bestandsgebäuden ist allerdings eine Herausforderung. Besonders das typische Mehrfamilienhaus gilt aufgrund der erforderlichen Leistung des Wärmeerzeugers, hoher Vorlauftemperaturen und der Lage von Gebäuden in dicht bebauten Quartieren oft als Herausforderung.
Das Verbundprojekt LowEx im Bestand« der Forscher zeigt anhand von sechs Gebäuden, dass Wärmepumpen auch hier durchaus eine Option darstellen und es dabei stark auf deren Einsatzweise ankommt. Eine jetzt veröffentlichte praktische Handreichung soll die Umsetzung dieser Lösungen erleichtern.
Fraunhofer ISE „Handreichung: So funktionieren Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern im Bestand“ vom 19. September 2023
https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/news/2023/handreichung-so-funktionieren-waermepumpen-im-bestand.html?utm_source=mailing&utm_campaign=2023-09-newsletter-eeb-de
AJE eG – Einladung zur Infoveranstaltung PV-Freiflächenanlage Rapperszell
Fachvortrag am 10. Mai 2023 – Einladung
Klimaerwärmung mit intelligenten Solarmodulen stoppen
Dipl. Ing.(FH) Josef Winkler, Kipfenberg
Mittwoch, 10.05.2023
Gutmann Eichstätt, 19:00 Uhr
Dieser Termin findet anstelle der monatlichen Turnussitzung statt.
Zum Thema:
Heute werden bei Stromüberproduktion die Solarmodule abgeschaltet und die Betreiber bekommen eine Entschädigung. Abgeschaltete Solaranlagen erwärmen aber das Klima und der Staat fördert somit indirekt die Klimaerwärmung. Die Klimaerwärmung kann mit Wendesolaranlagen abgemildert werden.
Energieberatung
Einspeisevergütung 2023
Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2023
Am 30.07.2022 trat eine Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) in Kraft.
Ab 01.01.2023 gilt:
- Die Regel, dass nur maximal 70 % der Photovoltaik-Nennleistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen, entfällt für neue Solaranlagen mit einer Leistung bis 25 kWp komplett. Es gibt für diese Anlagen also keine Wirkleistungsbegrenzung mehr. Für bereits bestehende Anlagen gilt die Wirkleistungsbegrenzung jedoch weiterhin.
- Mit der Neufassung des EEG werden erstmals auch Solaranlagen gefördert, die nicht auf dem Hausdach angebracht werden, sondern an anderen Stellen, zum Beispiel auf der Garage oder im Garten. Voraussetzung für die Förderung ist aber ein Nachweis darüber, dass das Hausdach für die Photovoltaikanlage ungeeignet ist.
- Jenseits des Privathaushaltes, werden auch Solaranlagen über Parkplätzen, landwirtschaftlichen Flächen und Moorböden gefördert werden.
- Ab 2023 werden Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit sein. Bislang galt die Befreiung nur für Anlagen bis 10 kWp. Damit entfällt für fast alle Solaranlagen auf privaten Hausdächern die Einkommens- und Gewerbesteuer.
- Für neue Anlagen bis 30 kWp ist es nicht mehr nötig, dass bei der Inbetriebnahme der Netzbetreiber anwesend ist. Es reicht, wenn Elektroinstallateure das übernehmen.
- Die neuen, höheren Einspeisevergütungssätze ist bei Volleinspeisung immer höher als bei Teileinspeisung.
- Teileinspeisung bedeutet, dass ein Teil des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch selbst genutzt wird.
- Es gibt neue, höhere Vergütungssätze für alle Solaranlagen, welche ab dem 30.07.2022 in Betrieb gegangen sind.
- Ist die Solaranlage bis 10 kWp groß, erhält der Betreiber bei Teileinspeisung 8,2 Cent pro kWh und bei Volleinspeisung 13,0 Cent pro kWh. Betreiber von Anlagen zwischen 10 kWp und 40 kWp erhalten ebenfalls 8,2 Cent pro kWh auf die ersten zehn kWp. Für den Anlagenteil ab 10 kWp gibt es dann 7,1 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 10,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
- Am 27.09.2022 hat die EU-Kommission diese neuen Vergütungssätze genehmigt. Sie sollen bis 2024 konstant bleiben und dann halbjährlich um ein Prozent sinken. Bisher ist die Einspeisevergütung jeden Monat von der Bundesnetzagentur neu berechnet worden, was eine monatliche Degression der Vergütungshöhe bedeutet hatte.
- Flexi-Modell :
Eine größere Änderung im EEG betrifft die Unterscheidung zwischen Solaranlagen, die teilweise für die eigene Stromerzeugung genutzt werden und nur einen Teil der erzeugten Energie ins öffentliche Stromnetz einspeisen (Teileinspeisung) und solchen, die die gesamte erzeugte Energie einspeisen und nicht für den Eigenbedarf genutzt werden (Volleinspeisung). Betreiber können ihr Modell von nun an jedes Jahr wechseln. - Es ist zukünftig möglich, zwei Photovoltaikanlagen auf ein- und demselben Hausdach zu installieren. Betreiber können innerhalb von 12 Monaten eine Photovoltaikanlage zur Volleinspeisung und eine zur Teileinspeisung anmelden, die dann unabhängig voneinander mit verschiedenen Einspeisevergütungen laufen. Vorher war eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren vorgegeben.